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Arbeitsgericht München untersagt Dauerleihe am Flughafen

München/Berlin, 20.06.2013 - Abermals hat ein Arbeitsgericht die Dauerleihe untersagt. Das Arbeitsgericht München billigt dem Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber beim Einsatz von Leiharbeit die selbst gesetzten Planungsgrenzen überschreitet. Bemerkenswert an der Entscheidung ist die Begründung, weshalb die Überlassung nicht mehr "vorübergehend" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG sei. Das Gericht legt keine abstrakten Kriterien an, sondern richtet sich nach der eigenen Personalplanung des Arbeitgebers, sprich nach dem eigenen Planungshorizont bzw. Planungsrhythmus des Betriebs. Im hiesigen Fall waren es sechs Monate, die überschritten wurden.

Da die Neuregelung des AÜG gerade keine feste Zeitgrenze zur Definition des Begriffs "vorübergehend" vorsehe, sei die jeweilige Zeitgrenze im Einzelfall zu bestimmen, so das Gericht. Beträgt demnach beispielsweise der Planungshorizont des Arbeitgebers ein Jahr, ist der geplante Einsatz von Leiharbeit von mehr als 12 Monaten nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft.

Quelle: Arbeitsgericht München, Beschluss v. 13.05.2013 - 12 BV 51/12

Mehr Informationen unter: http://www.kanzlei-bhp.de/arbg-munchen-setzt-klare-grenze-fur-leiharbeit

BA-Chef Weise: Ja zur Leiharbeit, aber ...

Nürnberg, 17.06.2013 - Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, findet das Ausmaß der Leiharbeit erträglich. Gäbe es in Deutschland - statt den gegenwärtigen 800.000 - mehr als eine Million Leiharbeitnehmer/innen, "wäre dies ein Signal für eine Strukturveränderung, die nicht zu unserem Jobsystem passt", sagte er der "SZ" am Wochenende. Da schwankende Auftragseingänge zunehmen, akzeptiert Weise, " dass Zeitarbeit ein Puffer für Unsicherheit und Kapazitätsspitzen ist. Zeitarbeit solle sich jedoch auf diesen Kern des Geschäfts konzentrieren und kein Modell sein, um niedrige Lohngruppen in einem Betrieb zu etablieren." Bedenklich findet Weise, dass nur wenige Leiharbeitnehmer/innen vom Entleihbetrieb in die Stammbelegschaft übernommen werden. Selbstkritisch stellt er in diesem Zusammenhang fest, dass wir "manchmal zu oft zehn Menschen in Zeitarbeit vermittelt (haben), statt zwei in einen Handwerksbetrieb oder ein kleines oder mittleständisches Unternehmen".

Quelle: Süddeutsche Zeitung; 15./16.06.2013

Weiterbildungsquote in der Leiharbeit stürzt ab

Gütersloh, 06.06.2013 - Wer in der Leiharbeit tätig ist, hinkt bei der Weiterbildung immer stärker hinter her. Bei den Leiharbeitnehmer/innen sank die Weiterbildungsquote in den letzten sechs Jahren dramatisch von 43 % im Jahre 2006 auf 27 % im Jahre 2012. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Arbeitsökonomen Lutz Bellmann hervor. Dementsprechend groß ist der Unmut. Rund 40 % der Leiharbeitnehmer/innen und geringfügig Beschäftigten sind mit ihren persönlichen Möglichkeiten, sich weiterzubilden und hinzuzulernen, unzufrieden. Zum Vergleich: Fast zwei Drittel der Arbeitnehmer/innen in Normalarbeitsverhältnissen haben sich in den letzten drei Jahren beruflich weiterqualifiziert.

Quelle: idw-online.de