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Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern - BAG, Beschluss v. 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern
BAG, Beschluss v. 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

Es gilt der Grundsatz, dass sich die Abgrenzug der Zuständigkeiten des Betriebsrats des Verleih- und des Entleihbetriebs danach richtet, ob der Verleiher oder der entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft.

Über die Eingruppierung in Entgeltgruppen entscheidet des Verleiher. Aus diesem Grund hat bei der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern in Entgeltruppen der Betriebsrat des Verleihbetriebs ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG. Die Leiharbeitnehmer müssen nach ihrer tatsächlich ausgeübten Tätigkeit im Entleihbetrieb eingruppiert werden.

Dem Betriebsrat des Entleihbetriebs steht kein Mitbestimmungsrecht zu.

Quellen: DB 2008, 2658 - 2659

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