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Fahrtkostenerstattung für Leiharbeitnehmer/innen - BFH, Urteil v. 09.07.2009 - VI R 21/08

Fahrtkostenerstattung für Leiharbeitnehmer/innen

BFH, Urteil v. 09.07.2009 - VI R 21/08

Als Leiharbeitnehmer/innen verfügen Sie über keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Deshalb können Sie die Fahrten zu Ihrem Einsatzbetrieb wie eine Dienstreise abrechnen. Aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass dies auch bei einem langfristigen Einsatz in der gleichen Firma gilt.

Steuerlich absetzbar sind danach: Fahrtkosten mit der günstigeren Reisekostenpauschale oder den tatsächlichen Kosten, Verpflegungspauschalbeträge, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.

Der Bundesfinanzhof hat mit dieser Entscheidung noch einmal das Senatsurteil vom 10.07.2008 mit dem Aktenzeichen VI R 21/07 bestätigt.

Quelle: NJW 2009, 3183-3184

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