| Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates zur Einstellung einer Leiharbeitskraft bei Verstoß gegen die Prüf- und Konsultationspflicht zugunsten Schwerbehinderter - BAG, Urteil v. 23.06.2010 - 7 ABR 3/09 |
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Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrates zur Einstellung einer Leiharbeitskraft bei Verstoß gegen die Prüf- und Konsultationspflicht zugunsten Schwerbehinderter Die Einstellung eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers verstößt gegen eine gesetzliche Vorschrift im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung nicht gemäß § 81 Abs. 1 SGB IX geprüft hat, ob der freie Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann. Der Betriebsrat kann in diesem Fall seine Zustimmung zu der Einstellung verweigern. Diese Verpflichtung des Arbeitgebers besteht bei jeder Einstellung, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, welches der Einstellung zugrunde liegt. Sie gilt deshalb auch für die Einstellung von Leiharbeitnehmer/innen. Quelle: NZA 2010, 1361-1365 |