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Leiharbeitnehmer/innen und Interessenausgleich beim Entleiher – BAG, Urteil v. 31.10.2011 – 1 AZR 335/10

Leiharbeitnehmer/innen und Interessenausgleich beim Entleiher

BAG, Urteil v. 31.10.2011 – 1 AZR 335/10

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat erstmals entschieden, dass Leiharbeitnehmer/innen, die länger als drei Monate beim Entleiher eingesetzt sind, bei einem Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes berücksichtigt werden müssen. Der konkrete Fall betraf einen Interessenausgleich gemäß § 111 BetrVG. Mit Spannung wird nun erwartet, ob das BAG künftig in anderen Konstellationen - etwa bei der Ermittlung der Größe des Betriebsrates und dessen Freistellungen - die wahlberechtigten Leiharbeitnehmer/innen, obwohl sie nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher stehen, mitzählt.

Quelle: BAG, PM Nr. 79/11

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