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Stellenangebot unter Sozialhilfeniveau – keine Sperrfrist bei Ablehnung Sozialgericht Berlin, Urteil v. 27.02.2006 – S 77 AL 742/05

Stellenangebot unter Sozialhilfeniveau – keine Sperrfrist bei Ablehnung
Sozialgericht Berlin, Urteil v. 27.02.2006 – S 77 AL 742/05

Die Arbeitsagentur für Arbeit darf Arbeitslose nicht in Stellen vermitteln, deren Entlohnung unter Sozialhilfeniveau liegt. Tariflöhne unter der Höhe der Sozialhilfe sind als nicht zumutbar einzustufen. Lehnt der Arbeitslose derartiger Stellenangebote ab, dürfen keine Sanktionen verhängt werden. Eine Sperrfrist ist nicht zulässig.

Quelle: ArbuR 2007, 54 – 56

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