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Die konzerneigene Verleihfirma: Nur beschränkt zulässig - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 16.06.2008 - 3 TaBV 8/08 (nicht rechtskräftig)

Die konzerneigene Verleihfirma: Nur beschränkt zulässig
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 16.06.2008 - 3 TaBV 8/08 (nicht rechtskräftig)

Beschäftigte in konzerneigene Beschäftigungsgesellschaften auszulagern, um die Tarife zu drücken, ist ein beliebtes Spiel von Großunternehmen.
Nach Überzeugung des LAG Schleswig-Holstein handelt es sich hierbei um eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, die ohne Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 AÜG nicht zulässig ist. Dementsprechend kann ein Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung solcher (konzerninterner) Leiharbeitnehmer gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG i.V.m. § 1 Abs. 1 AÜG verweigern, wenn die notwendige Erlaubnis für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nicht vorliegt.

Erfolgt die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung zu dem Zweck, die betroffenen Arbeitnehmer zu niedrigerem Entgelt zu beschäftigen, kann der Betriebsrat seine Zustimmung auch deshalb verweigern, weil die Arbeitnehmerüberlassung rechtsmissbräuchlich ist und gegen das aus § 242 BGB folgende Umgehungsverbot verstößt.

Quelle: ArbuR 2008, 403

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