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Einstellung (Eingliederung) eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher: Betriebsrat kann Personalien verlangen - LAG Hessen, Beschluss v. 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06 |
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Einstellung (Eingliederung) eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher: Betriebsrat kann Personalien verlangen LAG Hessen, Beschluss v. 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
Der Betriebsrat des Entleihers kann grundsätzlich verlangen, dass er von dem Arbeitgeber vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern über deren Personalien unterrichtet wird.
Die Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers ist als Einstellung nach § 99 BetrVG auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn der Verleiher einen bereits nach § 99 BetrVG eingestellten Leiharbeitnehmer austauscht. Dies gilt auch dann, wenn der Verleiher lediglich eine nach Qualifikation und Anzahl bestimmte Überlassung von Leiharbeitnehmern schuldet.
Quelle: AiB 2008, 171 - 175 (mit Anmerkung Trittin/Fütterer)
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