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Aktuelles

iGZ gegen Lohndumping per Werkvertrag

iGZ gegen Lohndumping per Werkvertrag
 
Münster/Berlin, 01.02.2012 - Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) lehnt Werkverträge zum Zwecke des Lohndumpings ab und empfiehlt allen Mitgliedsunternehmen bei Werkverträgen die bestehenden Entgeltniveaus des DGB/iGZ-Tarifvertrages nicht zu unterschreiten. "Die Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeit ist eine Errungenschaft, die unsere Branche weiter nach vorne bringt und ein Zeichen guter Zeitarbeit. Geschäftsmodelle, die darauf ausgerichtet sind, die 7,89 Euro im Westen bzw. 7,01 Euro im Osten systematisch zu unterlaufen, sind aus unserer Sicht nicht seriös", gab Hauptgeschäftsführer Stolz das Ergebnis der jüngsten Sitzung des iGZ-Vorstands bekannt.

Quelle: PM vom 01.02.2012


Großrazzia wegen Scheinwerkverträgen

Großrazzia wegen Scheinwerkverträgen

Berlin/Scheinfurt, 25.01.2012 - Mehr als 450 Zollfahnder haben am Dienstag sechs Warenzentren sowie Wohn- und Geschäftsräume der Handelskonzerne Kaufland und Netto durchsucht. Der Vorwurf: Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Leiharbeitnehmer/innen sollen rechtswidrig als Werkvertragler zu 30 Prozent weniger Lohn beschäftigt worden sein.

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Reporter für "ZDFzoom" verdeckt als Leiharbeitnehmer unterwegs

Reporter für "ZDFzoom" verdeckt als Leiharbeitnehmer unterwegs

Mainz, 17.01.2012 - "ZDFzoom"-Reporter Christian Bock ließ sich für seinen Film "Zeitarbeit - Jobmotor oder Ausbeutung?" verdeckt als Leiharbeitnehmer anstellen. Die Reportage zeigt illegale Praktiken der Verleiher, spricht mit Insidern und deckt auf, in welchem Ausmaß große Industrieunternehmen das Instrument der Leiharbeit einsetzen. Sendetermin ist Mittwoch, 18.01.2012, 23.15 Uhr im ZDF.

Quelle: www.presseportal.de


Unwirksame Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften - Ansprüche jetzt geltend machen!

Unwirksame Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften – Ansprüche jetzt geltend machen!

Berlin, 10.12.2009 - Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 (AZ: 23 TaBV 1016/09) ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig. Die Tarifverträge der CGZP sind unwirksam und Leiharbeitnehmer/innen haben rückwirkend einen Anspruch auf die gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft. Der Verleiher muss den zu wenig gezahlten Lohn an die Leiharbeitnehmer/innen nachzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung höchstrichterlich bestätigt wird. Leiharbeitnehmer/innen, die unter die Tarifverträge der CGZP fallen, sollten vorsorglich jetzt ihre Ansprüche auf "Equal Pay" geltend machen, um zu verhindern, dass diese verloren gehen.

ver.di hat Musterformulare für die Geltendmachung von Arbeitsentgelt erstellt, welche hier heruntergeladen werden können. Der Entleiher ist verpflichtet Auskunft über den gezahlten Vergleichslohn zu geben. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier. ver.di-Mitglieder erhalten detaillierte Informationen und haben zudem Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung.