CGZP: Bundesarbeitsgericht entscheidet am 14. Dezember 2010
CGZP: Bundesarbeitsgericht entscheidet am 14. Dezember 2010
Erfurt/Berlin, 13.07.2010 - Kurz vor Jahresende wird das Bundesarbeitsgericht über die faktische Existenz der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) entscheiden. Das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg hatten der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen.