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Arbeitsgericht Berlin: CGZP ist keine Gewerkschaft

Arbeitsgericht Berlin: CGZP ist keine Gewerkschaft

Berlin, 01.04.2009 - Kein Aprilscherz, sondern ein guter Tag für viele Leiharbeitnehmer/innen. Auf Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Landes Berlin hat das Arbeitsgericht Berlin am 01. April 2009 festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Ihr fehle die "soziale Mächtigkeit". Wird die Entscheidung des Gerichts höchstrichterlich bestätigt, sind die Dumpingtarifverträge der CGZP unwirksam. Leiharbeitnehmer/innen, die nach CGZP-Tarif bezahlt werden, hätten rückwirkend Anspruch auf Equal Pay. Zusätzlich müssten die Leiharbeitsunternehmen, die die Tarifverträge der CGZP verwenden, die Sozialversicherungsbeiträge für die nicht gezahlte Lohndifferenz mindestens für die letzten vier Jahre nachzahlen.

Hoch erfreut über die Entscheidung äußerte sich der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. "Den Billigtarifverträgen der CGZP wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Faire Tarifverhandlungen werden auch in dieser Branche künftig wieder besser möglich", betonte er.