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Anwaltskanzlei rät zum Ausstieg aus den CGZP-Tarifverträgen

Anwaltskanzlei rät zum Ausstieg aus den CGZP-Tarifverträgen

Berlin/Frankfurt am Main, 15.04.2009 - Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abzusprechen, schlägt hohe Wellen. In Leiharbeitsunternehmen, die die CGZP-Tarifverträge anwenden, herrscht große Verunsicherung. Diese Unternehmen laufen Gefahr, für die Vergangenheit hohe Summen an Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen zu müssen. Gleiches Unheil droht ihnen für die Zukunft, halten sie an den Dumpingtarifverträgen der CGZP fest. Gleichwohl wiegeln die Funktionäre der CGZP ab. Anderer Auffassung ist Rechtsanwalt Thomas Hey aus der Kanzlei Clifford Chance. Sein Ratschlag in der FAZ: "Unternehmen müssen sich dringend überlegen, aus diesen Tarifverträgen auszusteigen."