| Unwirksame Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften - Ansprüche jetzt geltend machen! |
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Unwirksame Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften – Ansprüche jetzt geltend machen! Berlin, 10.12.2009 - Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 (AZ: 23 TaBV 1016/09) ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig. Die Tarifverträge der CGZP sind unwirksam und Leiharbeitnehmer/innen haben rückwirkend einen Anspruch auf die gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft. Der Verleiher muss den zu wenig gezahlten Lohn an die Leiharbeitnehmer/innen nachzahlen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung höchstrichterlich bestätigt wird. Leiharbeitnehmer/innen, die unter die Tarifverträge der CGZP fallen, sollten vorsorglich jetzt ihre Ansprüche auf "Equal Pay" geltend machen, um zu verhindern, dass diese verloren gehen. ver.di hat Musterformulare für die Geltendmachung von Arbeitsentgelt erstellt, welche hier heruntergeladen werden können. Der Entleiher ist verpflichtet Auskunft über den gezahlten Vergleichslohn zu geben. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier. ver.di-Mitglieder erhalten detaillierte Informationen und haben zudem Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. |