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Arbeitsrechtsexperte rät Anwendern von CGZP-Tarifverträgen Rückstellungen zu bilden

Arbeitsrechtsexperte rät Anwendern von CGZP-Tarifverträgen Rückstellungen zu bilden

Berlin, 07.07.2009 - In der aktuellen Ausgabe 07/09 des Personalmagazins rät Prof. Dr. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, den Verleihern, die bisher mit Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) arbeiten und dies weiterhin tun wollen, Rückstellungen für den Haftungsfall zu bilden.

Sollte die CGZP im nächsten Jahr höchstrichterlich vom BAG für tarifunfähig erklärt werden, kommen auf die Verleiher Nachzahlungen der gesetzlichen Lohnansprüche und den darauf entfallenden Sozialversicherungsabgaben zu. Dies hätte für die meisten Leiharbeitsunternehmen wohl insolvenznahe wirtschaftliche Folgen. Für die Sozialversicherungsabgaben haftet bei der Insolvenz des Leiharbeitsunternehmens der Entleiher als Bürge. Aus diesem Grund sollten laut Prof. Dr. Schüren Entleiher auf eigene wirtschaftliche Absicherung der Verleiher bestehen.

(Quelle: Personalmagazin 07/09)

 

Christliche Dumpinggewerkschaften - Kategorie Übersicht