| CGZP: Erste Auflösungserscheinungen - da waren es nur noch drei! |
|
CGZP: Erste Auflösungserscheinungen - da waren es nur noch drei! Berlin, 10.08.2009 - Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. April 2009, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abzusprechen, zeigt Wirkung. Mittlerweile hat die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) das Boot verlassen. Übrig bleiben die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM), die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und die DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. im CGB. Letzerer hat das Bundesarbeitsgericht in einem im Juli 2009 veröffentlichten Beschluss bescheinigt, dass sie laut ihrer Satzung überhaupt nicht für Leiharbeit zuständig ist. Hinzu kommt, dass immer weniger Verleiher Tarifverträge mit der CGZP abschließen wollen. Prominentes Beispiel ist die Trenkwalder Unternehmensgruppe, die zu den 15 größten Verleihunternehmen hierzulande zählt. Trenkwalder hat die Tarifpartnerschaft mit der CGZP aufgekündigt und ist nun Mitglied im Arbeitgeberverband BZA. Offensichtlich will das Unternehmen für die Zukunft die Risiken unwirksamer Tarifverträge ausschließen. Rückwirkend ist dies nicht möglich. Deshalb sollten die betroffenen Leiharbeitnehmer/innen ihre Ansprüche geltend machen. Wie das gemacht wird, steht hier. |