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CGZP: Zweite Instanz entscheidet Ende Oktober über die Tariffähigkeit

CGZP: Zweite Instanz entscheidet Ende Oktober über die Tariffähigkeit

Berlin, 19.08.2009 - Für die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geht es am 28. Oktober 2009 um viel. Dann entscheidet das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg über deren Tariffähigkeit. Eine abermalige Entscheidung zu ihren Ungunsten würde vermutlich das faktische Aus der CGZP bedeuten. ver.di-Justiziarin Martina Trümner ist optimistisch, dass das Gericht der Praxis der Dumpingtarifverträge einen Riegel vorschiebt: "Wir gehen davon aus, dass das LAG die erstinstanzliche Entscheidung, die der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen hat, bestätigt."