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CGZP: Zweitinstanzliche Entscheidung über Tariffähigkeit verzögert sich |
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CGZP: Zweitinstanzliche Entscheidung über Tariffähigkeit verzögert sich
Berlin, 27.10.2009 - Zufall oder nicht? Der Prozessvertreter der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist kurzfristig erkrankt. Deshalb sieht sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg daran gehindert, am morgigen Mittwoch über deren Tariffähigkeit zu entscheiden. Das Arbeitsgericht Berlin hatte der CGZP in erster Instanz attestiert, ihr fehle die "soziale Mächtigkeit"; folgerichtig seien ihre Dumpingtarifverträge unwirksam. Der neue Termin wird voraussichtlich Anfang Dezember 2009 stattfinden.
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