Berlin, 04.11.2009 - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet am 7. Dezember 2009 über die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Der für Ende Oktober anberaumte Termin war "geplatzt", weil der Prozessvertreter der CGZP kurzfristig erkrankte. Vorsorglich soll der Vorsitzende Richter in der jetzigen Ladung darauf hingewiesen haben, dass eine etwaige neuerliche Erkrankung eines Prozessvertreters nicht nochmals zu einer Terminverschiebung führen würde.
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