| CGZP: Schwere Schlappe vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg |
|
CGZP: Schwere Schlappe vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berlin, 07.12.2009 - Die heutige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg ist eindeutig. Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Damit steht die CGZP kurz vor dem Aus. Sollte das Bundesarbeitsgericht die heutige Entscheidung bestätigen, sind die Dumpingtarifverträge der CGZP unwirksam. Leiharbeitnehmer/innen, die nach CGZP-Tarif bezahlt werden, hätten rückwirkend Anspruch auf Equal Pay. Zusätzlich müssten die Leiharbeitsunternehmen, die die Tarifverträge der CGZP verwenden, die Sozialversicherungsbeiträge für die nicht gezahlte Lohndifferenz mindestens für die letzten vier Jahre nachzahlen. Mehr dazu in der Pressemitteilung vom heutigen Tage. |