| CGZP: Bundesarbeitsgericht entscheidet am 14. Dezember 2010 |
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CGZP: Bundesarbeitsgericht entscheidet am 14. Dezember 2010 Erfurt/Berlin, 13.07.2010 - Kurz vor Jahresende wird das Bundesarbeitsgericht über die faktische Existenz der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) entscheiden. Das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg hatten der CGZP die Tariffähigkeit abgesprochen. Sollte das Bundesarbeitsgericht die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigen, sind die Dumpingtarifverträge der CGZP unwirksam. Leiharbeitnehmer/innen, die nach CGZP-Tarif bezahlt werden, hätten rückwirkend Anspruch auf Equal Pay. Zusätzlich müssten die Leiharbeitsunternehmen, die die Tarifverträge der CGZP verwenden, die Sozialversicherungsbeiträge für die nicht gezahlte Lohndifferenz mindestens für die letzten vier Jahre nachzahlen. |