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Arbeitsgericht Berlin: CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

Arbeitsgericht Berlin: CGZP auch in der Vergangenheit nicht tariffähig

Berlin, 30.05.2011 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az: 29 BV 13947/10), wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bereits in der Vergangenheit keine gültigen Tarifverträge abschließen konnte.

"Damit wird unsere Auffassung bestätigt, dass die CGZP zu keinem Zeitpunkt tariffähig war und sämtliche von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nichtig sind", betonte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg. "Es ist an der Zeit, dass die Arbeitgeber sich endlich darauf besinnen, die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Equal Pay zu erfüllen und sich nicht mehr hinter den Dumpingtarifverträgen zu verstecken."

Mehr dazu auch in der ver.di-Pressemitteilung vom 30. Mai 2011.

 

Christliche Dumpinggewerkschaften - Kategorie Übersicht