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CGZP-Urteil: 1.500 Verleiher müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

CGZP-Urteil: 1.500 Verleiher müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Berlin, 23.06.2011 - Mitte Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht die Nichttariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften und PSA (CGZP) festgestellt. Die Folge: Rund 1.500 der insgesamt 17.621 Verleihunternehmen wurden von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert, bis zum 31. Mai 2011 die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN (Drucksache 17/6044) hervor. Die Bundesregierung weiß aber nicht, in welcher Höhe von wie vielen der Unternehmen bis zu dieser Frist tatsächlich Nachzahlungen geleistet wurden. Auch auf die Frage, wie viele Verleihunternehmen aufgrund der Nachforderungen bereits Insolvenz anmelden mussten, bleibt die Bundesregierung die Antwort schuldig. Die GRÜNEN kritisieren das Desinteresse der Bundesregierung. Lohndumping dürfe nicht wie ein Kavaliersdelikt behandelt werden.

 

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