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LAG Berlin-Brandenburg bestätigt erneut die Tarifunfähigkeit der CGZP

LAG Berlin-Brandenburg bestätigt erneut die Tarifunfähigkeit der CGZP

Berlin, 10.01.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zur Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) auch für die Vergangenheit.

"Nunmehr ist definitiv entschieden, dass die CGZP auch in der Vergangenheit keine wirksamen Tarifverträge abgeschlossen hat", betonte Dina Bösch, zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied.
"Diese Tarifverträge stehen der Geltendmachung von Ansprüchen auf Equal Pay nun nicht mehr entgegen", so Bösch.

Mehr unter Landespressemitteilungen ver.di

 

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