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Mehr Lohn für Leiharbeitnehmer/innen - Mindestlohn in der Leiharbeit |
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Mehr Lohn - Ein neuer Tarifvertrag bringt überproportionale Entgelterhöhungen und macht den Weg frei für einen Mindestlohn in der Leiharbeit. Die Verwirklichung des Grundsatzes "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" muss folgen
Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt. Dieser sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen (1. Juli 2010, 1. Mai 2011, 1. November 2011, 1. November 2013) vor. Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1 von jetzt 7,38 Euro über 7,60 Euro, 7,79 Euro und 7,89 Euro auf 8,19 Euro. Im Tarifgebiet Ost von jetzt 6,42 Euro über 6,65 Euro, 6,89 Euro und 7,01 Euro auf 7,50 Euro. Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von ca. 3,3 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten.
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Die Leiharbeitnehmer/innen sind die Verlierer der Wirtschaftskrise |
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Sozial ist, was gerecht ist - Die Leiharbeitnehmer/innen sind die Verlierer der Wirtschaftskrise. Bereits 300.000 sind seit Juli 2008 entlassen worden
Der Traum ist aus. Die vielfach gefeierte „Job-Maschine“ Leiharbeit versagt in der Krise der Realwirtschaft. Binnen eines knappen Jahres sind rund 300.000 Leiharbeitnehmer/innen arbeitslos geworden. Von über 800.000 im Juli 2008 sind im Mai 2009 rund 500.000 Leiharbeitnehmer/innen übrig geblieben. Dieser Abwärtstrend wird sich, wenn auch weniger dynamisch, fortsetzen. Damit wird die These bestätigt, dass das Konzept Leiharbeit für eine Stabilisierung auf dem Arbeitsmarkt nicht tauglich ist, sondern ausschließlich Konjunkturzyklen nachzeichnet.
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Das Arbeitsgericht Berlin hat die CGZP für tarifunfähig erklärt - Wie geht es weiter? |
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Das Arbeitsgericht Berlin hat die CGZP für tarifunfähig erklärt - Wie geht es weiter?
Am 01.04.2009 hat das Arbeitsgericht Berlin (AZ: 35 BV 17008/08) die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für tarifunfähig erklärt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Beschluss in Erfurt höchstrichterlich vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wird. Doch was wären die Auswirkungen, wenn die CGZP tatsächlich tarifunfähig und die abgeschlossenen Tarifverträge unwirksam wären? Welche Risiken kommen auf die Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer/innen zu?
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Prekäre Arbeitsvermittlung |
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Prekäre Arbeitsvermittlung
Personal-Service-Agenturen alias PSA. Wer erinnert sich noch an dieses Wundermittel aus der Hartz-Agenda-Küche? Arbeitsvermittlung in die Leiharbeit. Privat, bezahlt von der Arbeitsagentur. Bundesweit, flächendeckend, womöglich mit mehreren PSAen pro Agentur. Mit Heilsversprechen über Klebeeffekte am regulären Arbeitsmarkt als lichtem Feuerwerk am Ende eines dunklen Tunnels. Nach zwei Jahren und einigem verbrannten Geld wurde es dann zunehmend stiller. Die Klebeeffekte entpuppten sich, als sich die Promotion-Nebel lichteten, als Fata Morgana. Tatsächliche Relevanz: marginal. Die Beerdigung fand in aller Stille statt. War das alles für die Katz? Nein, weit gefehlt.
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Verleiher ohne soziale Verantwortung |
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Verleiher ohne soziale Verantwortung
Jetzt zeigt sich, dass die Versprechungen der Arbeitskräfte-Verleiher nichts als heiße Luft waren. In guten Zeiten ließ man sich feiern als Beschaffer von Arbeitsplätzen. Man konnte zeitweise den Eindruck haben, Leiharbeit sei die Wunderwaffe am Arbeitsmarkt, die uns endgültig von allen Sorgen vor Arbeitslosigkeit befreit. „Wir versprechen dauerhafte Beschäftigung, allerdings bei verschiedenen Arbeitgebern“, war immer das Kredo der Branche. Als Grund für die niedrigen Löhne schoben die Verleiher ihr Beschäftigungsrisiko vor. Bei den Menschen wurde der Eindruck erweckt, als ob Leiharbeit eine Beschäftigung wie jede andere sei.
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Die CGZP ist keine Gewerkschaft - Tarifautonomie keine Gefälligkeit |
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Die CGZP ist keine Gewerkschaft - Tarifautonomie keine Gefälligkeit Oder: Nicht jede Kokurrenz belebt das Geschäft!
Das Thema "Leiharbeit/Zeitarbeit" hat viel Facetten - und jede davon zeigt, dass es letzlich nicht darum geht, menschenwürdige und sichere Arbeitsplätze zu schaffen, sondern möglichst billige Arbeitskräfte zu günstigen Bedingungen. Der angebliche "Klebeeffekt" funktioniert nicht - vielmehr zeigt gerade die schon lange dauernde Krise, dass der Grundsatz "last hired - first fired" mehr denn je gilt.
Ein leider sehr wesentlicher Akteur ist die sog. "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" oder auch abgekürzt: "CGZP". Der vorrangige "Geschäfts"-zweck der CGZP ist, Billig-Tarifverträge abzuschließen und genau dies tut sie - die mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge garantieren niedrigere Löhne. So gibt es u.a. einen Flächentarifvertrag, der deutlich unter dem Niveau des von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifvertrages liegt.
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