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Die CGZP ist keine Gewerkschaft - Tarifautonomie keine Gefälligkeit

Die CGZP ist keine Gewerkschaft - Tarifautonomie keine Gefälligkeit
Oder: Nicht jede Kokurrenz belebt das Geschäft!

Das Thema "Leiharbeit/Zeitarbeit" hat viel Facetten - und jede davon zeigt, dass es letzlich nicht darum geht, menschenwürdige und sichere Arbeitsplätze zu schaffen, sondern möglichst billige Arbeitskräfte zu günstigen Bedingungen. Der angebliche "Klebeeffekt" funktioniert nicht - vielmehr zeigt gerade die schon lange dauernde Krise, dass der Grundsatz "last hired - first fired" mehr denn je gilt.

Ein leider sehr wesentlicher Akteur ist die sog. "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" oder auch abgekürzt: "CGZP". Der vorrangige "Geschäfts"-zweck der CGZP ist, Billig-Tarifverträge abzuschließen und genau dies tut sie - die mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge garantieren niedrigere Löhne. So gibt es u.a. einen Flächentarifvertrag, der deutlich unter dem Niveau des von der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifvertrages liegt.

Die Tücke liegt vor allem im Detail: Die zahlreichen Haustarifverträge dieser sog. "Gewerkschaft" ermöglichen insbesondere für die ersten Wochen und Monate der Beschäftigung Absenkungsmöglichkeiten der Löhne mittels sog. Eingangsstufen. Diese erschließen sich häufig beim ersten Blick auf die "Entgelttabelle" nicht. Weil ein großer Teil der Leiharbeitnehmer/innen selten länger als 3 Monate beschäftigt ist, wird etwas anderes als diese niedrigste Bezahlung der Eingangsstufe nicht erreicht. Zufall?

Aber auch dies unterscheidet die CGZP von den DGB Gewerkschaften: der CGZP fehlt jegliche Organisationsstruktur, die eine demokratische Willensbildung über Tarifforderungen, den Abschluss und die Kündigung von Tarifverträgen und überhaupt die Meinungsbildung der von ihr angeblich vertretenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermögichen würde. Dem Abschluss von "Gefälligkeitstarifverträgen" können sie so auch kaum widersprechen.

Im Ergebnis wird der Grundsatz gleicher Bezahlung und gleicher Bedingungen für Leiharbeitnehmer/innen im entleihenden Betrieb durch Dumpingtarifverträge unterlaufen, die Funktionsweise und Aufgabe der Tarifautonomie auf den Kopf gestellt, frei nach dem Motto: "Wie billig hätten's denn gern?" oder: "Darf's noch ein bisschen weniger sein?"

Dies ist eine Konkurrenz, die das Geschäft nicht belebt, sondern die Beschäftigten der Leiharbeitsbranche zur "Billigware" werden lässt. Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, hat ver.di gemeinsam mit dem Berliner Senat vor dem Arbeitsgericht Berlin Mitte Oktober Klage auf Festestellung eingereicht, dass die CGZP keine Gewerkschaft ist. Am 1.04.2009 wird dort verhandelt - wir werden weiter berichten.

Martina Trümner
Justiziarin bei ver.di

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Kommentare (5)
5 Mittwoch, den 13. Mai 2009 um 08:30 Uhr
Franz
Ole, endlich ist etwas gegen die christliche Gewerkschaft CGZP geschehen. Ich finde das Gerichtsurteil aus Berlin einfach fantastisch gut.
Nach der Sendung von Panorama ist dieses Gerichtsurteil auch noch so, dass man erwarten kann, dass es auch vom BAG bestätigt werden kann. Den Beitrag kann man sich durch einen Link von "hundertprozentich.de" (Dauer 5min.) auch mal kurz ansehen.
Jetzt heißt es die Chanche nutzen und das Gerichtsurteil mit seinen Konsequenzen publik zu machen. Die beste Werbung ist hier doch auch die "Mundpropaganda". Also ich werde in meinem Bekanntenkreis das Gespräch über dieses Thema suchen. Über eine Christliche Gewerkschaft die diesen Namen im christlichen Sinne überhaupt verdient hat? Mal sehen wie das so läuft!
4 Montag, den 06. April 2009 um 11:03 Uhr
VeraMaus
Industrietarife für Leiharbeiter
IGM: Niclas sieht sich durch ein Berliner Gerichtsurteil bestätigt
Industrietarife für Leiharbeiter
ERLANGEN - Nachdem das Arbeitsgericht Berlin die Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen für ungültig erklärt hat, fordert der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Erlangen, Wolfgang Niclas, die Bezahlung der LeiharbeitnehmerInnen nach den deutlich besseren Tarifverträgen der Entleihfirmen.

«Die gesetzlichen Grundlagen sehen die Anwendung der im entleihenden Betrieb angewandten Tarifverträge vor, soweit keine eigenständigen Tarifverträge in den verleihenden Betrieben abgeschlossen sind», so Niclas. Mit dem Urteil sei eine hinreichende Rechtssicherheit entstanden.

Mindestlohn akzeptabel

Auch wenn noch kein Urteil in letzter Instanz vorliege, seien mit dem Berliner Urteil sowohl die Politik, als auch die Arbeitgeber unmittelbar und aktuell gefordert: «Entweder es gibt eine Mindestlohnregelung auf Basis der DGB-Tarifverträge für die Leiharbeit, oder alle Leiharbeitnehmer in Betrieben, die bisher nach dem unchristlichen Dumpingtarifvertrag gezahlt haben, müssen zukünftig nach dem deutlich besseren Industrie-Tarif der jeweiligen Entleihfirma bezahlen», sagt der IGM-Bevollmächtigte.
6.4.2009
3 Sonntag, den 15. März 2009 um 08:51 Uhr
VeraMaus
Diese CGZP ist ja so wahnsinnig christlich,
dass ich wegen dieser Pseudo-Gewerkschaft
fast schon aus der Kirche ausgetreten wäre!
Denn das, was da abläuft, ist alles andere
als christlich und sozial.

Und von einer Partei, die sich "christlich" nennt,
erwarte ich ebenso ein dementsprechendes Verhalten
ihren Wählern gegenüber.
Eine weitere Wahlschlappe ist sonst vorprogrammiert.

Besinnliche Grüße, VeraMaus
2 Mittwoch, den 04. März 2009 um 16:06 Uhr
Doris
Gegen diese Organisationen gerichtlich vorzugehen ist wichtig und dringend nötig. Wir sollten da aber nicht Stehen bleiben, sondern deren Vorgehen und ihre Gefälligkeitstarifverträge viel mehr publik machen, nicht nur in der Leiharbeit sondern branchenübergreifend.
1 Montag, den 02. März 2009 um 17:39 Uhr
saskia
Prima, dass ver.di und Land Berlin sich dazu durchgerungen haben, dieser Pseudogewerkschaft das Handwerk zu legen. Ein längst überfälliger Schritt!