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Industrietarife für Leiharbeiter
IGM: Niclas sieht sich durch ein Berliner Gerichtsurteil bestätigt
Industrietarife für Leiharbeiter
ERLANGEN - Nachdem das Arbeitsgericht Berlin die Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen für ungültig erklärt hat, fordert der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Erlangen, Wolfgang Niclas, die Bezahlung der LeiharbeitnehmerInnen nach den deutlich besseren Tarifverträgen der Entleihfirmen.
«Die gesetzlichen Grundlagen sehen die Anwendung der im entleihenden Betrieb angewandten Tarifverträge vor, soweit keine eigenständigen Tarifverträge in den verleihenden Betrieben abgeschlossen sind», so Niclas. Mit dem Urteil sei eine hinreichende Rechtssicherheit entstanden.
Mindestlohn akzeptabel
Auch wenn noch kein Urteil in letzter Instanz vorliege, seien mit dem Berliner Urteil sowohl die Politik, als auch die Arbeitgeber unmittelbar und aktuell gefordert: «Entweder es gibt eine Mindestlohnregelung auf Basis der DGB-Tarifverträge für die Leiharbeit, oder alle Leiharbeitnehmer in Betrieben, die bisher nach dem unchristlichen Dumpingtarifvertrag gezahlt haben, müssen zukünftig nach dem deutlich besseren Industrie-Tarif der jeweiligen Entleihfirma bezahlen», sagt der IGM-Bevollmächtigte.
6.4.2009 |