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Gerichtsurteil vom LAG Berlin vom 07.12.2009, Artikel im Newsletter Januar Leiharbeit |
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Habe mir gerade den Newsletter Januar Leiharbeit durchgelesen. Mich vorwiegend in den Artikel "Schwere Schlappe für die CGZP" vertieft.
Finde ich super, dass nun die zweite Instanz, das Landesarbeitsgericht in Berlin, das Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin bestätigt hat. Jetzt fehlt uns nur noch die dritte Instanz.
Hoffentlich bekommen jetzt alle Arbeitgeber, welche den Tarifvertag vom CGZP verwenden kalten Füsse. Wechseln zu den Firmen mit den Tarifverträgen von Ver.di/BVZA/IGZ. Kann den Zeitarbeitern nur recht und billig sein.
Apropo billig, finde auch super, dass im Newsletter auch gleich ein Musterformular eingearbeitet wurde in dem man jetzt seine Ansprüche für Equal Pay gleich flux mal geltend machen kann. Denn wenn schon vorher billig gebarbeitet wurde, sollte nicht vergessen werden, dass einem sein Geld immer noch zusteht. Denn alle haben doch eine sau starke Arbeit geleistet. Sonst hätten die Firmen nicht so gut daran verdient.
Also jetzt mächtig rein klotzen, damit die Bude mal richtig in Schwung kommt. Musterformular ausfüllen, bei Fragen bei ver.di nachfragen und sein Recht geltend machen. So könnten so manche Füsse noch kälter werden.
Toi, Toi, Toi. und weiter so. |