| Mehr Lohn für Leiharbeitnehmer/innen - Mindestlohn in der Leiharbeit |
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Mehr Lohn - Ein neuer Tarifvertrag bringt überproportionale Entgelterhöhungen und Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt. Dieser sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen (1. Juli 2010, 1. Mai 2011, 1. November 2011, 1. November 2012) vor. Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1 von jetzt 7,38 Euro über 7,60 Euro, 7,79 Euro und 7,89 Euro auf 8,19 Euro. Im Tarifgebiet Ost von jetzt 6,42 Euro über 6,65 Euro, 6,89 Euro und 7,01 Euro auf 7,50 Euro. Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von ca. 3,3 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten. Die Entgeltstufen 2 bis 9 steigen durchschnittlich jährlich um knapp 3 Prozent. Der umstrittene § 8.6 MTV wird ersatzlos gestrichen. Dieser eröffnete dem Arbeitgeber die Möglichkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigungen mit dem Tarifentgelt zu verrechnen. Ferner wurde in einer so genannten "Schlecker-Klausel" geregelt, dass konzerninterne Leiharbeit nicht zum Austausch von Stammbeschäftigten durch Leiharbeitnehmer/innen missbraucht werden kann. Gleichzeitig wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 vereinbart. Ziel der Tarifvertragsparteien ist die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die anschließende Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Widerstand gegen einen Mindestlohn in der Leiharbeit aufgegeben und wird dieses Vorhaben unterstützen. ver.di und IG Metall haben die Vereinbarung als Fortschritt bewertet. "Damit ist es gelungen, 7,50 Euro als Mindestlohn zu etablieren und gute tarifvertragliche Standards zu setzen", erklärte Ziel von ver.di ist und bleibt Equal Pay und Equal Treatment, also die Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer/innen. Der vorliegende Tarifabschluss ist ein Schritt in diese Richtung. Ein Mindestlohn in der Leiharbeit ist die passende Antwort auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ab Mai 2010. Als Haltelinie verhindert er, dass ausländische Verleiher die Lohnspirale (wieder) nach unten drehen können. Ein weiterer Schritt ist die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Lichte der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (LA-RL). Sie muss spätestens bis zum 5. November 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Artikel 1 LA-RL gestattet lediglich den "vorübergehenden" Verleih. Damit ist die Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend geboten. Artikel 5 Absatz 3 der LA-RL erlaubt die Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur für den Fall, dass der Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer/innen gewahrt bleibt. Bundesarbeitsministerien Ursula von der Leyen (CDU) hat für die kommenden Wochen ihre Vorschläge zur Reform des AÜG angekündigt. Wo es langgehen sollte, hat ihr Parteifreund Peter Weiß, der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU im Bundestag, bereits kundgetan. Weiß plädiert für eine Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer/innen spätestens nach einem Jahr in demselben Betrieb. In den ersten zwölf Monaten sollte die Entlohnung nicht mehr als zehn Prozent niedriger sein. "Vieles an Missbrauch wird dann nicht mehr stattfinden, weil es nicht mehr lukrativ ist", sagte Weiß der "Berliner Zeitung". Gar nicht übel so weit. Allerdings ist es weiterhin so, dass über die Hälfte der Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit nicht länger als drei Monate andauern. Konsequent wäre es, das Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" uneingeschränkt einzuführen. Und was spricht eigentlich, wie in Frankreich, gegen eine zusätzliche Prämie in Höhe von zehn Prozent der Bruttolohnsumme? Leiharbeitnehmer/innen sind hoch flexibel. Das muss belohnt werden. Gerd Denzel |

Ein Leiharbeiter der Fa. Klarsicht in Itzehoe erzielte am 8. Dez 2011 ein positives Urteil für sich beim Arbeitsgericht Elmshorn .
Der Leiharbeiter arbeitete auf 400 Euro Basis (3,5 Jahre,ca. 56 Std im Monat) bei der Fa. Prinovis (unter dem Strich ist sie eine 100% Tochter der Bertelsmann AG ) in der Weiterverarbeitung .Der Leiharbeiter arbeitete nur in Früh- und Spätschicht.Er verrichtete die gleiche Arbeit wie die Festangestellten der Fa . Prinovis.Das Gericht verurteilte die Leiharbeitsfirma Klarsicht zur Zahlung von ca. 7500 Euro.
Mitarbeiter, die auf Basis von 130 Std. im Monat arbeiten , könnten somit ein Vielfaches dieser Summe erreichen.Sie müßten nur Klage einreichen.Der gleiche Lohn und sämtliche Zuschläge für die Spät-,Nacht-,Samstags- , Sonntags- und Feiertagsarbeit könnten eingeklagt werden .
Die Fa. Klarsicht hatte sich von allen 170 Leiharbeitern einen neuen Arbeitsvertrag imJahr 2010/11 unterschreiben lassen.
Dieser Vertrag enthielt eine Klausel in der stand etwa:"Hiermit verzichte ich auf alle Forderungen gegenüber der Fa. Klarsicht im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag der CGZ P."
Dieser Vertrag wurde von der Fa. Klarsicht und der Fa. Prinovis ausgearbeitet.
Einige Mitarbeiter unterschrieben dies nicht und wurden daraufhin von der Fa. Klarsicht
mehrfach aus nichtigen Gründen abgemahnt.Bis alle unterschrieben hatten außer dieser eine Mitarbeiter.Die Gewerkschaft Verdi hat mit ihrer Elmshorner Rechtsabteilung dieses Urteil erzielt .
Habt Mut.Wehrt euch gegen dieses ungerechte System in Deutschland!!!!!!!!
PS.Der Stundenlohn betrug am Anfang 6,34 Euro.
Er wurde stufenweise auf 7,30 Euro in 3 Jahren erhöht.
Zur Einarbeitung mußte der Laiarbeiter 2 Tage umsonst arbeiten.
Letztendlich wird damit das unakzeptable Lohnniveau zementiert und anerkannt. Dann wird es als Erfolg verkauft und die Betroffenen sollen sich freuen, dass sie jetzt in die Tarifmaschinerie aufgenommen sind, die jährliche Verbessungen unterhalb der Teuerungsrate bringt.
Ich halte das nicht für Interessensvertretung der Beschäftigten, sondern für Co-Management und Hilfeleistung für die Kapitalseite.
Armutslöhne dürfen nicht akzeptiert werden. Nur wenn die Gewerkschaften für die am meisten Ausgebeuteten ihre Kraft in die Waagschale legen, haben sie das Recht, in ihrem Namen zu sprechen. Sonst gehen sie in die Mitverantwortung und werden zu einer zusätzlichen Bürde für die Leidtragenden der Lohnarbeit.
Nur mit den Unternehmern "verhandeln" und dann sagen "es war leider nicht mehr drin" bedeutet Zerstörung des gewerkschaftlichen Grundprinzips.
Wer nicht kämpft, kann nichts gewinnen!
Ein Angriff auf eine(n) ist ein Angriff auf alle!
Desweiteren ist es leider so das fast nur noch Stellen mit Zeitarbeitern besetzt werden weil damit einfach die Tarifverträge egal werden.Hauptschuld sind unter anderem auch die Gewerkschaften(warum sonst wohl haben die wie die “Volksparteien“mit Mitgliederschwund zu kämpfen)denn allein den neuen Tarifvertrag haben zum Beispiel der DGB und einige andere mitgetragen.Wieviel Zeitarbeiter arbeiten eigentlich bei Gewerkschaften?Der Spaß geht ja noch weiter denn es gibt ja mittlerweile Betriebsräte welche ein fast 50prozentigen Anteil der Belegschaft aus Zeitarbeitern bejahen nur um bloß nicht mal nein zu sagen(ganz davon abgesehen das sie ja kaum Rechte haben das zu tun).Meines Erachtens brauchen wir endlich mal jemanden der nicht an Selbstherlichkeit und Eigennutz zugrunde geht sondern mal einen der auch mal durchsetzungsfähig aufrecht bleibt.
Aufgrund dessen das es eben daran mangelt wird es bald noch weniger Gewerkschafter,noch mehr Zeitlöhner,noch weniger gute Steuerzahler(von den Hungerlöhnen zahlt ja kaum einer wirklich was ein),noch mehr Politikverdrossene und noch weniger Konsum geben welcher andererseits dann wieder zu steigenden Preisen führt.Ein Kreislauf ohne Ende.Da auch immer mehr Arbeitgeber aus den Verbänden austreten sind auch Tarifverträge als solches völlig egal weil sich kaum mehr die Hälfte dran halten braucht.Lassen wir es also kommen wie es kommt lehnen uns zurück und venießen den Kollaps des Systems denn was anderes bleibt uns nicht übrig,auch eine verdi kann nichts dran ändern das es gleichen Lohn für gleiche Arbeit nie gibt.
Soviel ich weiß, gilt auch für Westberlin der Osttarif, denn wäre es anders, dann gäbe es ja die "Grenzgänger" immer noch. Berlin zählt nach der Wiedervereinigung zu Ostdeutschland, weil es ja schließlich im Osten Deutschlands liegt.
Ich weiß nicht ob ich nun noch darauf hinweisen soll, dass ich zu 99,9 % in Berlin West eingesetzt werde (nachweislich) und mir damit der "Westtarif" zusteht (Nach dem im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelten Arbeitsortprinzip richten sich die einzuhaltenden Arbeitsbedingungen nach dem Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt.), dann fällt der "übertarifliche Zuschlag" weg aber ich habe einen besseren Grundlohn (der allen Zusteht, ob West oder Ost, unmöglich nach 20 Jahren Einheit!) oder man kündigt mir...
Es ist eine Frechheit was mit uns passiert..nicht nur dass ich manchmal 3 h (hin-und zurück) zur Arbeit fahren muss und fünf Stunden arbeiten gehe und Nachts um 3 Uhr aufstehe um um 05:45 pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Ich mache diesen Job sehr gerne und möchte ihn auch weiter durchführen und werde weiter kämpfen bzw. anfangen zu kämpfen...
der TV mag ja auf den ersten Blick ganz gut aussehen - aber nicht wenn man genauer hinsieht.
Mir wurde bereits mündlich von der Zeitarbeitsfirma gesagt, dass ich unter dem Strich weniger haben werde. Hintergrund dürfte wohl der Wegfall der Zulage sein.
Außerdem muss ich nun ganz schnell etwas wegen dem neuen TV unterschreiben.....
Offen gestanden verstehe ich auch nicht, warum Berlin scheinbar komplett den Osttarif erhalten soll.
Warum wird überhaupt noch zwischen Ost und West unterschieden?
Über eine Klärung damit würde ich mich wirklich freuen.
Während die Gehälter ab der 2. Gehaltsstufe über 3% steigen wird grade in der 1. Gehaltsstufe nur eine Erhöhung um ganze 1,2 % gewährt. ( von derzeit 7,51 auf 7,60 )
Warum werden hier die Geringverdiener mit einer Steigerung unter der Inflationsrate abgespeist.
So dürfen sich die Gewerkschaften nicht wundern, wenn die Mitglieder kündigen. Ein solches Verhalten der Arbeitnehmervertreter ist für mich nicht nachvollziehbar.