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Mehr Lohn für Leiharbeitnehmer/innen - Mindestlohn in der Leiharbeit

Mehr Lohn - Ein neuer Tarifvertrag bringt überproportionale Entgelterhöhungen und
macht den Weg frei für einen Mindestlohn in der Leiharbeit. Die Verwirklichung
des Grundsatzes "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" muss folgen

Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt. Dieser sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen (1. Juli 2010, 1. Mai 2011, 1. November 2011, 1. November 2012) vor. Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1 von jetzt 7,38 Euro über 7,60 Euro, 7,79 Euro und 7,89 Euro auf 8,19 Euro. Im Tarifgebiet Ost von jetzt 6,42 Euro über 6,65 Euro, 6,89 Euro und 7,01 Euro auf 7,50 Euro. Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von ca. 3,3 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten.

Die Entgeltstufen 2 bis 9 steigen durchschnittlich jährlich um knapp 3 Prozent. Der umstrittene § 8.6 MTV wird ersatzlos gestrichen. Dieser eröffnete dem Arbeitgeber die Möglichkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigungen mit dem Tarifentgelt zu verrechnen. Ferner wurde in einer so genannten "Schlecker-Klausel" geregelt, dass konzerninterne Leiharbeit nicht zum Austausch von Stammbeschäftigten durch Leiharbeitnehmer/innen missbraucht werden kann.

Gleichzeitig wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 vereinbart. Ziel der Tarifvertragsparteien ist die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die anschließende Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Widerstand gegen einen Mindestlohn in der Leiharbeit aufgegeben und wird dieses Vorhaben unterstützen.

ver.di und IG Metall haben die Vereinbarung als Fortschritt bewertet. "Damit ist es gelungen, 7,50 Euro als Mindestlohn zu etablieren und gute tarifvertragliche Standards zu setzen", erklärte
der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. "Wir wollen Missbrauch in der Leiharbeit bekämpfen; dafür ist der Abschluss eine gute Grundlage“, sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber.

Ziel von ver.di ist und bleibt Equal Pay und Equal Treatment, also die Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer/innen. Der vorliegende Tarifabschluss ist ein Schritt in diese Richtung. Ein Mindestlohn in der Leiharbeit ist die passende Antwort auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ab Mai 2010. Als Haltelinie verhindert er, dass ausländische Verleiher die Lohnspirale (wieder) nach unten drehen können.

Ein weiterer Schritt ist die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Lichte der Europäischen Richtlinie über Leiharbeit (LA-RL). Sie muss spätestens bis zum 5. November 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Artikel 1 LA-RL gestattet lediglich den "vorübergehenden" Verleih. Damit ist die Wiedereinführung einer Höchstüberlassungsdauer zwingend geboten. Artikel 5 Absatz 3 der LA-RL erlaubt die Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur für den Fall, dass der Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer/innen gewahrt bleibt.

Bundesarbeitsministerien Ursula von der Leyen (CDU) hat für die kommenden Wochen ihre Vorschläge zur Reform des AÜG angekündigt. Wo es langgehen sollte, hat ihr Parteifreund Peter Weiß, der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU im Bundestag, bereits kundgetan. Weiß plädiert für eine Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer/innen spätestens nach einem Jahr in demselben Betrieb. In den ersten zwölf Monaten sollte die Entlohnung nicht mehr als zehn Prozent niedriger sein. "Vieles an Missbrauch wird dann nicht mehr stattfinden, weil es nicht mehr lukrativ ist", sagte Weiß der "Berliner Zeitung".

Gar nicht übel so weit. Allerdings ist es weiterhin so, dass über die Hälfte der Arbeitsverhältnisse in der Leiharbeit nicht länger als drei Monate andauern. Konsequent wäre es, das Prinzip "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" uneingeschränkt einzuführen. Und was spricht eigentlich, wie in Frankreich, gegen eine zusätzliche Prämie in Höhe von zehn Prozent der Bruttolohnsumme? Leiharbeitnehmer/innen sind hoch flexibel. Das muss belohnt werden.

Gerd Denzel
ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Leiharbeit

 
Kommentare (12)
12 Dienstag, den 17. Januar 2012 um 20:09 Uhr
Microbe
Wo bleibt da die Soziale Gerechtigkeit? 7,89 € in den alten Bundesländern und 7,01 € in den neuen Ländern. Die klufft zwischen Ost und West liegt bei 0,88 cent! Tolle Widervereinigung! Von wegen wir sind ein Volk! Jetzt ist der DGB mal richtig herausgefordert um endlich diesen Mißstand zu beseitigen! Ich will einheitlichen Mindestlohn von 10,-€ für gesamt Deutschland damit dieses schei...Wessi und Ossi gelaber, endlich mal aufhört.
11 Montag, den 02. Januar 2012 um 22:12 Uhr
sandor99
Neues Urteil für die Leiharbeiter mit CGZP Tarif
Ein Leiharbeiter der Fa. Klarsicht in Itzehoe erzielte am 8. Dez 2011 ein positives Urteil für sich beim Arbeitsgericht Elmshorn .
Der Leiharbeiter arbeitete auf 400 Euro Basis (3,5 Jahre,ca. 56 Std im Monat) bei der Fa. Prinovis (unter dem Strich ist sie eine 100% Tochter der Bertelsmann AG ) in der Weiterverarbeitung .Der Leiharbeiter arbeitete nur in Früh- und Spätschicht.Er verrichtete die gleiche Arbeit wie die Festangestellten der Fa . Prinovis.Das Gericht verurteilte die Leiharbeitsfirma Klarsicht zur Zahlung von ca. 7500 Euro.
Mitarbeiter, die auf Basis von 130 Std. im Monat arbeiten , könnten somit ein Vielfaches dieser Summe erreichen.Sie müßten nur Klage einreichen.Der gleiche Lohn und sämtliche Zuschläge für die Spät-,Nacht-,Samstags- , Sonntags- und Feiertagsarbeit könnten eingeklagt werden .
Die Fa. Klarsicht hatte sich von allen 170 Leiharbeitern einen neuen Arbeitsvertrag imJahr 2010/11 unterschreiben lassen.
Dieser Vertrag enthielt eine Klausel in der stand etwa:"Hiermit verzichte ich auf alle Forderungen gegenüber der Fa. Klarsicht im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag der CGZ P."
Dieser Vertrag wurde von der Fa. Klarsicht und der Fa. Prinovis ausgearbeitet.
Einige Mitarbeiter unterschrieben dies nicht und wurden daraufhin von der Fa. Klarsicht
mehrfach aus nichtigen Gründen abgemahnt.Bis alle unterschrieben hatten außer dieser eine Mitarbeiter.Die Gewerkschaft Verdi hat mit ihrer Elmshorner Rechtsabteilung dieses Urteil erzielt .
Habt Mut.Wehrt euch gegen dieses ungerechte System in Deutschland!!!!!!!!


PS.Der Stundenlohn betrug am Anfang 6,34 Euro.
Er wurde stufenweise auf 7,30 Euro in 3 Jahren erhöht.
Zur Einarbeitung mußte der Laiarbeiter 2 Tage umsonst arbeiten.
10 Sonntag, den 11. Dezember 2011 um 15:07 Uhr
isarwobbly
Mit dem Abschluß eines Tarifvertrages für LeiharbeiterInnen hat der DGB den LeiharbeiterInnen einen Bärendienst erwiesen.
Letztendlich wird damit das unakzeptable Lohnniveau zementiert und anerkannt. Dann wird es als Erfolg verkauft und die Betroffenen sollen sich freuen, dass sie jetzt in die Tarifmaschinerie aufgenommen sind, die jährliche Verbessungen unterhalb der Teuerungsrate bringt.
Ich halte das nicht für Interessensvertretung der Beschäftigten, sondern für Co-Management und Hilfeleistung für die Kapitalseite.
Armutslöhne dürfen nicht akzeptiert werden. Nur wenn die Gewerkschaften für die am meisten Ausgebeuteten ihre Kraft in die Waagschale legen, haben sie das Recht, in ihrem Namen zu sprechen. Sonst gehen sie in die Mitverantwortung und werden zu einer zusätzlichen Bürde für die Leidtragenden der Lohnarbeit.
Nur mit den Unternehmern "verhandeln" und dann sagen "es war leider nicht mehr drin" bedeutet Zerstörung des gewerkschaftlichen Grundprinzips.
Wer nicht kämpft, kann nichts gewinnen!
Ein Angriff auf eine(n) ist ein Angriff auf alle!
9 Dienstag, den 27. September 2011 um 02:45 Uhr
Heimwerker71
Wird es nie geben,ist und bleibt ein Traum denn selbst die Bundesregierung beschäftigt mittlerweile bekanntlich Zeitarbeiter also hat sie demnach gar kein Interesse an gleicher Bezahlung.
Desweiteren ist es leider so das fast nur noch Stellen mit Zeitarbeitern besetzt werden weil damit einfach die Tarifverträge egal werden.Hauptschuld sind unter anderem auch die Gewerkschaften(warum sonst wohl haben die wie die “Volksparteien“mit Mitgliederschwund zu kämpfen)denn allein den neuen Tarifvertrag haben zum Beispiel der DGB und einige andere mitgetragen.Wieviel Zeitarbeiter arbeiten eigentlich bei Gewerkschaften?Der Spaß geht ja noch weiter denn es gibt ja mittlerweile Betriebsräte welche ein fast 50prozentigen Anteil der Belegschaft aus Zeitarbeitern bejahen nur um bloß nicht mal nein zu sagen(ganz davon abgesehen das sie ja kaum Rechte haben das zu tun).Meines Erachtens brauchen wir endlich mal jemanden der nicht an Selbstherlichkeit und Eigennutz zugrunde geht sondern mal einen der auch mal durchsetzungsfähig aufrecht bleibt.
Aufgrund dessen das es eben daran mangelt wird es bald noch weniger Gewerkschafter,noch mehr Zeitlöhner,noch weniger gute Steuerzahler(von den Hungerlöhnen zahlt ja kaum einer wirklich was ein),noch mehr Politikverdrossene und noch weniger Konsum geben welcher andererseits dann wieder zu steigenden Preisen führt.Ein Kreislauf ohne Ende.Da auch immer mehr Arbeitgeber aus den Verbänden austreten sind auch Tarifverträge als solches völlig egal weil sich kaum mehr die Hälfte dran halten braucht.Lassen wir es also kommen wie es kommt lehnen uns zurück und venießen den Kollaps des Systems denn was anderes bleibt uns nicht übrig,auch eine verdi kann nichts dran ändern das es gleichen Lohn für gleiche Arbeit nie gibt.
8 Dienstag, den 01. März 2011 um 10:28 Uhr
VeraMaus
@ Ramses2010:
Soviel ich weiß, gilt auch für Westberlin der Osttarif, denn wäre es anders, dann gäbe es ja die "Grenzgänger" immer noch. Berlin zählt nach der Wiedervereinigung zu Ostdeutschland, weil es ja schließlich im Osten Deutschlands liegt.
7 Donnerstag, den 21. Oktober 2010 um 16:16 Uhr
Ramses2010
Hallo mal kurz. Ich arbeite als Pflegeassistent, erst mit 6,65 € + "Übertariflichen Zuschlag" von 1,85 macht gleich ab 1.8.2010 8,50 €, wie das gesetzlich als Mindestlohn festgelegt wurde. Abre wenn ich dann, Sonntag, Feiertags und Nacht Dienste stehe, werden nur die 6,65 € mit 50 % versehen (BZA). Nun noch ein weiteres, ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass ich nicht richtig eingestuft worden bin, laut Entgeldtarifvertrag Zeitarbeit vom BZA. Kam promt nach einem Monat, 7,15 € und die "übertarifliche Zulage" wurde auf 1,35 € heruntergesetzt.
Ich weiß nicht ob ich nun noch darauf hinweisen soll, dass ich zu 99,9 % in Berlin West eingesetzt werde (nachweislich) und mir damit der "Westtarif" zusteht (Nach dem im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelten Arbeitsortprinzip richten sich die einzuhaltenden Arbeitsbedingungen nach dem Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt.), dann fällt der "übertarifliche Zuschlag" weg aber ich habe einen besseren Grundlohn (der allen Zusteht, ob West oder Ost, unmöglich nach 20 Jahren Einheit!) oder man kündigt mir...
Es ist eine Frechheit was mit uns passiert..nicht nur dass ich manchmal 3 h (hin-und zurück) zur Arbeit fahren muss und fünf Stunden arbeiten gehe und Nachts um 3 Uhr aufstehe um um 05:45 pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Ich mache diesen Job sehr gerne und möchte ihn auch weiter durchführen und werde weiter kämpfen bzw. anfangen zu kämpfen...
6 Donnerstag, den 15. Juli 2010 um 06:48 Uhr
MadEye
Hallo,

der TV mag ja auf den ersten Blick ganz gut aussehen - aber nicht wenn man genauer hinsieht.
Mir wurde bereits mündlich von der Zeitarbeitsfirma gesagt, dass ich unter dem Strich weniger haben werde. Hintergrund dürfte wohl der Wegfall der Zulage sein.
Außerdem muss ich nun ganz schnell etwas wegen dem neuen TV unterschreiben.....
Offen gestanden verstehe ich auch nicht, warum Berlin scheinbar komplett den Osttarif erhalten soll.
Warum wird überhaupt noch zwischen Ost und West unterschieden?
Über eine Klärung damit würde ich mich wirklich freuen.
5 Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 15:31 Uhr
VeraMaus
Die Differenz von 1997 zu heute beträgt in Euro gerade mal lächerliche 96 Cent. Das sind pro Jahr bei 13 Jahren eine eine Lohnsteigerung von nur 7 Cent im Durchschnitt. Wenn man bedenkt, dass die Umstellung von der DM zum Euro eigentlich eher zu unseren Ungunsten ausfiel, nämlich dass so manches heute das Gleiche in Euro kostet, dann frage ich mich schon, wo denn da eigentlich etwas verbessert wurde. Man braucht sich hier also nicht zu brüsten, denn wir haben von Jahr zu Jahr weniger Geld im Geldbeutel. Und ich möchte nicht, da ich nur 850 Euro netto verdiene, bei Arbeitslosigkeit beim Vater Staat zusätzlich betteln gehen. Das Arbeitslosengeld von zirka 510 Euro reicht nämlich nicht mal für die Warmmiete meiner Wohnung. :-((
4 Donnerstag, den 08. Juli 2010 um 16:21 Uhr
VeraMaus
Wenn man bedenkt, was schon wieder alles teurer werden soll, dann verpuffen 9 Cent im Nirwana. 1997 erhielt ich bei einer Zeitarbeitsfirma 13,00 DM, und heute nach 13 Jahren bekomme ich gerade mal 7,60 €, das sind umgerechnet 14,87 DM. Das ist alles, was man in 13 Jahren erreicht hat. Außerdem gibt es bei AMP in den ersten 4 Monaten nur 6,60 €, und dann gibt es erst den Grundtarif E1.
3 Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 22:35 Uhr
Eumel
Dieser Tarifvertrag hat mit sozialer Gerechtigkeit nicht viel zu tun:

Während die Gehälter ab der 2. Gehaltsstufe über 3% steigen wird grade in der 1. Gehaltsstufe nur eine Erhöhung um ganze 1,2 % gewährt. ( von derzeit 7,51 auf 7,60 )
Warum werden hier die Geringverdiener mit einer Steigerung unter der Inflationsrate abgespeist.
So dürfen sich die Gewerkschaften nicht wundern, wenn die Mitglieder kündigen. Ein solches Verhalten der Arbeitnehmervertreter ist für mich nicht nachvollziehbar.
2 Dienstag, den 04. Mai 2010 um 17:41 Uhr
Spooky
... ist ein erster Schritt. Mehr aber auch nicht. Wir brauchen den Mindestlohn ( mindestens 10 Euro brutto!!! ) um endlich wieder vernünftig leben zu können! Ich werde bald das erste Mal Vater und werde Hartz IV- Zuschüsse beantragen müssen, obwohl ich einen Vollzeitjob ( Leiharbeit ) habe! Noch besser und vor allem fairer wäre natürlich, wenn wir den gleichen Lohn bekommen würden, wie sie Stammkräfte bekommen!
1 Montag, den 12. April 2010 um 17:54 Uhr
luemmel
Super gestern standen wir am Abgrund heute sind wir einen Schritt weiter. Ich begreife die Lage aber freuen kann ich mich Totzdem nicht über diese minimale Erhöhung.