Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich einen seriösen Verleiher?
Welche Bezahlung steht mir zu? Habe ich eine Chance übernommen zu werden?

Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Leiharbeit - ein Job wie jeder andere?

Leiharbeit - ein Job wie jeder andere?

Als Leiharbeitnehmer/in sind Sie zuallererst Arbeitnehmer. Deshalb gelten für Leiharbeitnehmer/innen alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Schutzvorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses.

Aber: Leiharbeitnehmer/innen bekommen für die gleiche Arbeit durchschnittlich ein Drittel weniger Lohn und Gehalt. Außerdem leben Leiharbeitnehmer/innen in der ständigen Sorge, erneut arbeitslos zu werden. Mehr als die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse dauern nicht länger als drei Monate. Als Leiharbeitnehmer/in werden Sie als "Beschäftigter zweiter Klasse" behandelt.

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