| Leiharbeit - ein Job wie jeder andere? |
Leiharbeit - ein Job wie jeder andere?Als Leiharbeitnehmer/in sind Sie zuallererst Arbeitnehmer. Deshalb gelten für Leiharbeitnehmer/innen alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Schutzvorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses. Aber: Leiharbeitnehmer/innen bekommen für die gleiche Arbeit durchschnittlich ein Drittel weniger Lohn und Gehalt. Außerdem leben Leiharbeitnehmer/innen in der ständigen Sorge, erneut arbeitslos zu werden. Mehr als die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnisse dauern nicht länger als drei Monate. Als Leiharbeitnehmer/in werden Sie als "Beschäftigter zweiter Klasse" behandelt. |
