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Agentur für Arbeit - kann ich in Leiharbeit vermittelt werden? |
Agentur für Arbeit - kann ich in Leiharbeit vermittelt werden?
Die Agentur für Arbeit (AA) vermittelt Arbeitssuchende gerne an Verleihfirmen. Für die AA sind diese Unternehmen sog. Premiumkunden. Bezieher/innen von Arbeitslosengeld (ALG) II haben wenig Möglichkeiten, ein Jobangebot bei einer Verleihfirma abzulehnen; die Vermittlung in ein Leiharbeitsunternehmen gilt generell als „zumutbar". Für Empfänger/innen von ALG I gelten andere Regeln. Nicht jede angebotene Stelle muss angenommen werden; nicht jeder Lohn akzeptiert werden. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung nur zumutbar, wenn Ihr Lohn höchstens 20 Prozent geringer ist als Ihr früherer Bruttolohn. Zwischen dem 3. und 6. Monat darf die Abweichung 30 Prozent betragen. Ab dem 6. Monat muss der Nettolohn mindestens so hoch sein wie Ihr Arbeitslosengeld.
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