Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich einen seriösen Verleiher?
Welche Bezahlung steht mir zu? Habe ich eine Chance übernommen zu werden?

Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Tarifverträge - welcher gilt für mich?

Tarifverträge - welcher gilt für mich?

Es existieren viele verschiedene, zum Teil sehr unterschiedliche Tarifverträge für die Leiharbeitsbranche. Vorsicht ist immer bei Verleihfirmen geboten, die Tarifverträge der sog. "christlichen Gewerkschaften" anwenden. Diese weisen zwar oft deutlich schlechtere Bedingungen auf, sind aber nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 nichtig. Mit der Folge, dass die betroffenen Leiharbeitnehmer - auch rückwirkend - bei den wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts wie vergleichbare Stammbeschäftigte behandelt werden müssen. Die DGB-Tarifgemeinschaft, der auch ver.di angehört, hat mit den beiden großen Arbeitgeberverbänden dem Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V. (BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) Tarifverträge abgeschlossen.

Im Arbeitsvertrag findet sich oft ein Hinweis auf den geltenden Tarifvertrag. Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Anwendung eines Tarifvertrags ist in der Leiharbeit der Regelfall.

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