| Arbeits- und Gesundheitsschutz? |
Arbeits- und Gesundheitsschutz?Für Leiharbeitnehmer/innen gelten natürlich die gleichen Arbeitsschutzgesetze wie für alle anderen Beschäftigten im Betrieb. Der Verleiher und der Entleiher haben sich gemeinsam um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes zu kümmern. Die notwendige Schutzausrüstung und Schutzkleidung ist Ihnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie müssen vor Beginn der Beschäftigung über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über notwendige Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und zur Abwendung arbeitsbedingter Erkrankungen unterrichtet werden. Sollte dies nicht der Fall sein - wenden Sie sich an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Entleihunternehmen. Außerdem können Sie sich jederzeit an Ihren Betriebsrat wenden. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in der Leiharbeit besonders ernst zu nehmen. Betriebsneulinge und Leiharbeitnehmer/innen erleiden wesentlich häufiger einen Arbeitsunfall als "normale" Arbeitnehmer/innen. Allein im Jahr 2009 gab es in der Leiharbeitsbranche 65.000 meldepflichtige Arbeits- und 10.000 Wegeunfälle. Durch Kontrollen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Informationskampagnen, soll die Zahl der Arbeitsunfälle im Bereich der Leiharbeit in Zukunft deutlich gesenkt werden. |
