| Kurzarbeitergeld in der Leiharbeit? |
Kurzarbeitergeld in der Leiharbeit?Bezüglich der Kurzarbeit gelten in der Leiharbeit dieselben Regeln wie in allen anderen Branchen. Leiharbeitnehmer/innen in Kurzarbeit erhalten - wie andere Arbeitnehmer/innen auch - 60 Prozent des Nettolohnes als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit Kindern bekommen 67 Prozent. Aufgrund von monatlich schwankenden Entgelten kann in der Leiharbeit die Berechnung des Kurzarbeitergelds schwierig sein. Folgende Regeln gelten für die Berechnung: Es soll zur Berechnung des Kurzarbeitergelds das Entgelt herangezogen werden, das zuletzt beim Entleiher erzielt wurde oder beim (zeitweisen) Einsatz in einem neuen Entleihbetrieb erzielt wird. Nur wenn Leiharbeitnehmer/innen vor Beginn der Kurzarbeit länger als drei Monate nicht verliehen waren, bemisst sich das Kurzarbeitergeld auf der Grundlage des im Verleihbetrieb erzielten Entgelts. |
