Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich einen seriösen Verleiher?
Welche Bezahlung steht mir zu? Habe ich eine Chance übernommen zu werden?

Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja. Werden Sie als Leiharbeitnehmer/in krank und können nicht arbeiten, so haben Sie Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgeltes im Rahmen der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Für Sie als Leiharbeitnehmer/in gelten  alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Schutzvorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses.

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