| Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? |
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?Ja. Werden Sie als Leiharbeitnehmer/in krank und können nicht arbeiten, so haben Sie Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgeltes im Rahmen der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Für Sie als Leiharbeitnehmer/in gelten alle arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Schutzvorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses. |
