| Arbeitszeugnis - habe ich einen Anspruch darauf? |
Arbeitszeugnis - habe ich einen Anspruch darauf?Als Leiharbeitnehmer/in haben Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis von Ihrem Verleiher. Es wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Auf Ihr Verlangen hat Ihr Arbeitgeber Ihnen auch ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, welches zusätzliche Informationen über Ihre Leistungen und Verhalten im Arbeitsverhältnis enthält. |
