Häufig gestellte Fragen

Wie erkenne ich einen seriösen Verleiher?
Welche Bezahlung steht mir zu? Habe ich eine Chance übernommen zu werden?

Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Arbeitslohn in verleihfreien Zeiten?

Arbeitslohn in verleihfreien Zeiten?

Arbeitslohn gibt es auch in verleihfreien Zeiten. Wenn ein Verleiher einen Beschäftigten nicht in einem Entleihbetrieb einsetzen kann, spricht man von der sog. Nichteinsatzzeit. Dann erhalten die Leiharbeitnehmer/innen ihr Entgelt von der Verleihfirma weiter, müssen aber auf Abruf zur Verfügung stehen. Das Einsatzrisiko trägt der Arbeitgeber und nicht die Beschäftigten.

Der Verleiher kann nicht von Ihnen verlangen, dass Sie in dieser Zeit Ihren Urlaub nehmen.

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