| Änderung durch EU-Leiharbeitsrichtlinie |
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Änderung durch EU-Leiharbeitsrichtlinie Berlin, 14.07.2009 - Für den 1. Januar 2010 ist die Umsetzung der "EU-Leiharbeitsrichtlinie" in deutsches Recht vorgesehen. Eine bedeutende Änderung wird sein, dass aufgrund der EU-Richtlinie eine gesetzliche Möglichkeit im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zur Abweichung von Equal-Pay ersatzlos gestrichen werden wird. Bis jetzt sieht das AÜG vor, dass Beschäftigte, die aus der Arbeitslosigkeit in die Leiharbeit übernommen werden, sechs Wochen lang gegen ein Nettoarbeitsentgelt in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes beschäftigt werden können. Dies wird im nächsten Jahr nicht mehr möglich sein. Obwohl die Richtlinie den Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmer/innen vom ersten Tag an enthält, wird diese Forderung durch zahlreiche Ausnahmeregelungen bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Notwendig wäre eine gesetzliche Regelung in Deutschland, welche den europäischen Grundsatz der Gleichbehandlung in deutsches Recht umwandelt, ohne die in der Richtlinie erlaubten Ausnahmeregelungen zu übernehmen. (Quelle: Referentenentwurf des BMAS zur Umsetzung der EU-Leiharbeitsrichtlinie) |