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Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin für Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin für Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Berlin, 15.09.2009 - Die Bundesländer Bremen, Rheinland-Pfalz und Berlin wollen die Situation der Leiharbeitnehmer/innen in Deutschland verbessern. Im Bundesrat fordern sie eine Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Ein geändertes AÜG soll sicherstellen, dass

 

  • für Leiharbeitnehmer/innen zukünftig vom ersten Tag an das Prinzip der Gleichbehandlung mit den im Entleihbetrieb Beschäftigten bezüglich Entgelt und allen übrigen Arbeitsbedingungen gilt,
  • die Leiharbeitsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wird,
  • Leiharbeitnehmer/innen der betrieblichen Mitbestimmung im Entleihbetrieb unterliegen und aktiv wahlberechtigt bei Wahlen zur Arbeitnehmervertretung sind,
  • die Festlegung des Anteils von Leiharbeitnehmer/innen an der Gesamtbelegschaft des Entleihbetriebs der Mitbestimmung im Entleihbetriebe unterliegt,
  • die Dauer der Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmer/innen in einem Betrieb auf 24 Monate begrenzt wird sowie
  • verhindert wird, dass Leiharbeitsfirmen Arbeitnehmer/innen nur für die Dauer einer konkreten Überlassung beschäftigen.

Der Bundesrat befasst sich am 18. September 2009 mit dem Antrag. Da CDU und FDP in der Länderkammer die Mehrheit haben, droht dem Antrag die Ablehnung.

 

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