Facebook

Bei Facebook posten

 

 

 

 

 

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft gilt auch für Leiharbeitnehmer/innen

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft gilt auch für Leiharbeitnehmer/innen

Berlin, 22.12.2009 - Alle Beschäftigten, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, haben ab Anfang 2010 einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,02 Euro. "Ob Sortierkraft, Straßenreiniger, Müllwerker oder Kraftfahrer: Keiner muss zukünftig für einen niedrigeren Lohn arbeiten", erklärte Erhard Ott, Bundesvorstandsmitglied von ver.di. Er betonte, dass dies auch für alle Leiharbeitnehmer/innen gelte, die in einem Abfallwirtschaftsbetrieb eingesetzt werden.

Mehr dazu in der Pressemitteilung von ver.di vom 18. Dezember 2009.

 

Große und kleine Politik - Kategorie Übersicht