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Demnächst im Bundeskabinett: Die Novellierung des AÜG

Demnächst im Bundeskabinett: Die Novellierung des AÜG

Berlin, 19.10.2010 - Am 27. Oktober 2010 will das Bundeskabinett das "Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" beraten. Das berichtet "Die Zeit" in ihrer Online-Ausgabe. Der von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf dürfte als Grundlage der Beratungen untauglich sein. Er sieht weder, wie von der CDU/CSU gefordert, einen Mindestlohn vor, noch wie von der FDP vorgeschlagen, eine Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer/innen nach einer (bisher nicht näher definierten) Einarbeitungszeit vor.

Die DGB-Gewerkschaften fordern, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz ausnahmslos ab dem ersten Tag gelten muss. "Dies würde Leiharbeit auf den eigentlichen Kern zurückführen: Kurzfristiger flexibler Einsatz zur Abdeckung von Auftragsspitzen", so der DGB in seiner Stellungnahme zum Entwurf von der Leyens. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) hatten sich in der jüngsten Vergangenheit für kräftige Lohnerhöhungen ausgesprochen. Leiharbeitnehmer/innen erhalten durchschnittlich ca. ein Drittel weniger Lohn als vergleichbare Stammbeschäftigte.

Quelle: zeit.de, 15.10.2010

 

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