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Demnächst nicht im Bundeskabinett: Die Novellierung des AÜG

Demnächst nicht im Bundeskabinett: Die Novellierung des AÜG

Berlin, 25.10.2010 - Am 27. Oktober 2010 wollte das Bundeskabinett das "Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" beraten. Daraus wird nichts werden. Das teilte die zuständige Unterabteilungsleiterin im Bundesarbeitsministerium, Christiane Voß-Gundlach, heute auf einem Symposium der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik mit. Zu groß sind offenbar die Differenzen zwischen CDU/CSU und FDP in der Frage von Equal Pay und Mindestlohn. Einen neuen Termin gibt es bisher, laut Voß-Gundlach, nicht.

 

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