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Bundesregierung muss Missbrauch der Leiharbeit endlich beenden

Bundesregierung muss Missbrauch der Leiharbeit endlich beenden

Berlin, 15.12.2010 - Als halbherzig und unzureichend bewertet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es sei richtig, einen weiteren "Fall Schlecker" - also den Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter zu Dumpinglöhnen innerhalb eines Unternehmens - per Gesetz zu verbieten. "Aber um den Missbrauch der Leiharbeit zu beenden und damit die Ausweitung des Niedriglohnsektors zu stoppen, brauchen wir dringend weitere gesetzliche Änderungen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

"Für Leiharbeiter muss die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit vom ersten Tag an gesetzlich verbindlich sein", verlangte der ver.di-Vorsitzende. Nur so sei sichergestellt, dass Leiharbeit nicht länger als Mittel zum Lohndumping eingesetzt werde, sondern ausschließlich als Instrument diene, um Auftragsspitzen abzudecken. "Wer Leiharbeiter wirksam vor Ausbeutung schüt-zen will, muss ihrem Einsatz als Streikbrecher einen Riegel vor-schieben, die Höchstüberlassungsdauer begrenzen und auch die Synchronisation von Arbeitsverhältnis und Einsatzdauer der Leiharbeits-Beschäftigten verbieten."

Gerade mit Blick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, das den Dumping-Tarifverträgen der CGZP ein Ende gesetzt habe, sei es überfällig, endlich den Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche ins Entsendegesetz aufzunehmen. "Wer den Mindestlohn für die Leiharbeit, wie die FDP, blockiert, macht sich zum Komplizen der Lohndrücker", sagte Bsirske.

 

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