| GRÜNE: Halbherzige Kontrollen in der Leiharbeit |
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GRÜNE: Halbherzige Kontrollen in der Leiharbeit Berlin, 29.09.2011 - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Aufgabe, die Leiharbeitskräfte vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen. Die Kontrollen bei den 17.938 Verleihern scheinen aber nur ungenügend zu funktionieren. Dies ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der GRÜNEN. Demnach hat sich das Verhältnis zwischen Prüfern und Leiharbeitskräften seit dem Jahre 2004 von eins zu 5.000 auf eins zu 10.000 verschlechtert. Die BA kündigt in der Regel ihre Betriebsprüfungen vorher an und fordert die Verleiher auf, die prüfungsrelevanten Unterlagen zur Einsichtnahme bereit zu halten. Eine Befragung von Leiharbeitnehmer/innen findet nur im Ausnahmefall statt. Zu Prüfungen im Entleihbetrieb ist die BA nicht berechtigt. Dass bei solchen Voraussetzungen nur wenige Verstöße aufgedeckt werden, ist nicht verwunderlich. Auch bei der sogenannten Drehtürklausel, die als Reaktion auf den Schlecker-Skandal eingeführt wurde, bleibt dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Verleiher sind nur verpflichtet, selbst anhand der Bewerbungsunterlagen zu prüfen, ob eine Leiharbeitskraft in den vorigen sechs Monaten regulär beim Entleiher beschäftigt war. Eine eigenständige Kontrolle durch die Prüfer der BA erfolgt nicht. Quelle: Süddeutsche Zeitung, 28.09.2011 |