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CDU entdeckt den bundesweiten Mindestlohn

CDU entdeckt den bundesweiten Mindestlohn

Berlin, 31.10.2011 - „Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Branchen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert“, heißt es in einem von der Parteispitze unterstützten Antrag, den der CDU-Parteitag Mitte November aller Voraussicht nach beschließen wird. Mit anderen Worten: Die CDU vollzieht einen Kurswechsel und gibt ihren Widerstand gegen einen allgemeinen bundesweiten Mindestlohn auf. „Die Frage ist nicht mehr, ob wir einen Mindestlohn haben werden, sondern wie man die richtige Höhe aushandelt“, so beschreibt Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) die Neupositionierung ihrer Partei in der „Süddeutschen Zeitung“.

Quelle: „Süddeutsche Zeitung“, 31.10.2011

 

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