| Entgeltfortzahlung bei Krankheit - einschließlich Sonn- und Feiertagszuschläge |
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Entgeltfortzahlung bei Krankheit - einschließlich Sonn- und Feiertagszuschläge Berlin, 29.05.2009 - In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit beinhaltet. Leiharbeitnehmer/innen, die unter die Tarifverträge des DGB fallen, erhalten maximal 50 Prozent Zuschlag für Sonntagsarbeit und 100 Prozent Zuschlag für die Arbeit an Feiertagen. Ansprüche auf Entgeltfortzahlung einschließlich von Sonn- und Feiertagszuschlägen können nachträglich geltend gemacht werden. Dabei sind etwaige tarifliche oder vertragliche Verfallsfristen zu beachten. Es empfiehlt sich in jedem Fall die sofortige schriftliche Geltendmachung eventueller Ansprüche. (Quelle: BAG, Beschluss v. 14.01.2009 - 5 AZR 89/09) |