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Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer/innen

Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmer/innen

Berlin, 15.06.2009 - Die Bundesagentur für Arbeit hat das "Merkblatt für Leiharbeitnehmer" überarbeitet. Auf Druck des DGB wurde der Passus zur Aufwandsentschädigung (z. B. Fahrt- und Übernachtungskosten) arbeitnehmerfreundlicher gestaltet. Desweiteren ist zur Fristenwahrung bei der Arbeitssuchendmeldung eine telefonische Meldung bei der Agentur für Arbeit ausreichend.

Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist jedes Leiharbeitsunternehmen verpflichtet ihren Beschäftigten bei Vertragsschluss ein solches Merkblatt auszuhändigen. Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer/innen haben einen Anspruch auf ein Merkblatt in ihrer Muttersprache.

Das aktuelle Merkblatt finden Sie hier.