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Betriebsratsrechte bei Verstoß gegen "Equal-Pay"

Betriebsratsrechte bei Verstoß gegen "Equal-Pay"

Berlin, 08.10.2009 - Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Betriebsrat des Entleih-Betriebs die Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmer/innen nicht mit der Begründung verweigern kann, dass die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer/innen gegen das Gleichbehandlungsgebot ("Equal-Pay") verstoßen würden.

Umso wichtiger ist es, dass in ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, welche den fairen Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen regelt. Eine Muster-Betriebsvereinbarung befindet sich hier auf dieser Seite. Nach Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung kann der Betriebsrat über die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe hinaus auch die Zustimmung zur Einstellung verweigern, wenn gegen das "Equal-Pay-Gebot" verstoßen werden soll oder mit Tarifverträgen der "christlichen" Gewerkschaft CGZP gearbeitet werden soll. So kann Leiharbeit wirksam und fair in ihrem Betrieb geregelt werden.

Quelle: BAG, Beschluss - 1 ABR 35/08