| Betriebsratsrechte bei Verstoß gegen "Equal-Pay" |
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Betriebsratsrechte bei Verstoß gegen "Equal-Pay" Umso wichtiger ist es, dass in ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, welche den fairen Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen regelt. Eine Muster-Betriebsvereinbarung befindet sich hier auf dieser Seite. Nach Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung kann der Betriebsrat über die gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgründe hinaus auch die Zustimmung zur Einstellung verweigern, wenn gegen das "Equal-Pay-Gebot" verstoßen werden soll oder mit Tarifverträgen der "christlichen" Gewerkschaft CGZP gearbeitet werden soll. So kann Leiharbeit wirksam und fair in ihrem Betrieb geregelt werden. |