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Steuertipp: Fahrten zum Einsatzbetrieb sind Dienstreisen |
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Steuertipp: Fahrten zum Einsatzbetrieb sind Dienstreisen
Berlin, 15.10.2009 - Als Leiharbeitnehmer/innen verfügen Sie über keine regelmäßige Arbeitsstätte. Deshalb können Sie die Fahrten zu ihrem Einsatzbetrieb wie eine Dienstreise abrechnen (wir berichteten hierüber). Aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs geht hervor, dass dies auch bei einem langfristigen Einsatz in der gleichen Firma gilt.
Steuerlich absetzbar sind danach: Fahrtkosten mit der günstigeren Reisekostenpauschale oder den tatsächlichen Kosten, Verpflegungspauschalbeträge, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten.
Beachten Sie bitte hierzu den Tipp des ver.di-Lohnsteuerservice für Leiharbeitnehmer/innen. Die Lohnsteuerberatung ist für ver.di-Mitglieder kostenlos.
Quelle: Bundesfinanzhof, Beschluss - VI R 21/08 |