| BAG: Arbeitgeber darf Kranken nicht mit Kündigung drohen |
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BAG: Arbeitgeber darf Kranken nicht mit Kündigung drohen Berlin, 27.04.2010 - Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint und macht der Arbeitgeber diese Drohung wahr, so liegt eine unzulässige Maßregelung im Sinne von § 612a BGB vor. Die Kündigung ist dann unwirksam. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (6 AZR 189/08). Konkret ging es in dem Fall um eine Leiharbeitnehmerin, die nach einem Wegeunfall arbeitsunfähig war und daraufhin entlassen wurde. Die Personalleiterin hatte ihr zuvor mit der Kündigung gedroht, wenn sie - trotz Krankschreibung - nicht zur Arbeit erscheine. |