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BAG: Volles Urlaubsentgelt für Leiharbeitnehmer/innen

BAG: Volles Urlaubsentgelt für Leiharbeitnehmer/innen

Berlin/Erfurt, 11.10.2010 - Leiharbeitnehmer/innen haben während ihres Urlaubs nicht nur Anspruch auf das tarifliche Entgelt und die tariflichen Zuschläge für beispielsweise Sonn-, Feiertags- und Nacharbeit. Ihnen müssen zudem die ggf. im Arbeitsvertrag vereinbarten übertariflichen Zulagen gewährt werden. Das stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (9 AZR 510/09) klar. Es gab einem Leiharbeitnehmer aus Hamburg Recht, der nach dem Tarifvertrag DGB/BZA bezahlt wurde und zusätzlich eine "Entleiherzulage" und eine Schicht-Nachtarbeitspauschale bekam. Während seines Urlaubs zahlte die Leiharbeitsfirma zwar den Tariflohn und die tariflichen Zuschläge, nicht aber diese arbeitsvertraglich vereinbarten übertariflichen Entgeltbestandteile fort.

Quelle: BAG-Urteil vom 21.09.2010 - 9 AZR 510/09; Pressemitteilung Nr. 68/10